Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die der Ticketack-Service der Net Oxygen Sàrl (nachfolgend "Ticketack" genannt) in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter Kino Kosova (nachfolgend "Veranstalter" genannt) erbringt. Mit der Nutzung der Dienste von Ticketack akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne jegliche Änderung und in ihrer Gesamtheit.
Le client reconnait que ces conditions ont été traduites du français. En cas de divergence entre cette traduction et le texte original en français, seule la version française fait foi.
I. Objekt
1.1 Ticketack betreibt eine Ticketvermarktungsorganisation. Ticketkäufer (nachfolgend "Ticketkäufer" genannt) können Tickets für Veranstaltungen und Liftdienste (nachfolgend gemeinsam "Veranstaltungen" genannt) über verschiedene Vertriebskanäle erwerben (Ziffer 1.2). Ticketack ermöglicht den direkten Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter oder den Skiliften (im Folgenden allgemein "Organisatoren" genannt) und dem Ticketkäufer.
1.2 Zweck dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die Ticketack den Ticketkäufern über die folgenden Vertriebskanäle anbietet: Die Websites des Veranstalters, die von Ticketack zur Verfügung gestellten Partner-Websites sowie die von Ticketack zur Verfügung gestellten mobilen Anwendungen für den Veranstalter, die von und für Ticketack betriebenen Call Center und die von Dritten betriebenen Verkaufsstellen (nachfolgend "Vertriebskanäle" genannt). Diese AGB werden durch die Nutzung der entsprechenden Dienste akzeptiert. Nutzt der Ticketkäufer verschiedene Ticketack-Dienstleistungen, kann er aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB durch Anklicken des entsprechenden Bestätigungsfeldes zu verlängern.
1.3 Die Verwendung personenbezogener Daten wird durch die Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser verbindlichen AGB.
II. Dienstleistungen
2.1 Für alle Leistungen gelten die Bedingungen von Ticketack und dem Veranstalter, die im Internet-Shop und anderen Vertriebskanälen verfügbar sind. Ticketack und der Veranstalter können jederzeit den Leistungsumfang ändern oder die Erbringung von Dienstleistungen aussetzen.
2.2 Ticketack ermöglicht über die Vertriebskanäle den Abschluss von Verträgen zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter. Ticketack arbeitet hier als Agent des jeweiligen Veranstalters und ist daher nicht Vertragspartner des Ticketkäufers. Der Vertrag über den Kauf eines Tickets wird ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter auf der Grundlage dieser AGB und der Bedingungen des Veranstalters abgeschlossen.
2.3 Bei der Nutzung von Dienstleistungen und Produkten der Partnerunternehmen von Ticketack oder des Veranstalters akzeptiert der Ticketkäufer die geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und/oder die Nutzungsbedingungen der genannten Partnerunternehmen.
III. Abschluss des Vertrages
3.1 Bestellung beim Ticketkäufer
3.1.1 Die in den Vertriebskanälen bereitgestellte Übersicht der zugänglichen Tickets gilt nur als Aufforderung an den Ticketkäufer, ein Angebot abzugeben. Der Käufer der Tickets trifft seine Wahl über die Vertriebskanäle. Die getroffene Auswahl wird im Warenkorb (Internet-Shop, mobile Anwendung) angezeigt oder dem Ticketkäufer mitgeteilt (telefonische Bestellung und Point of Sale). Mit der Bestätigung der Bestellung bestätigt der Ticketkäufer sein Pflichtangebot für den Kauf der ausgewählten Tickets. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die notwendigen Informationen während des Bestellvorgangs vollständig und korrekt anzugeben.
3.1.2 Für die rechtzeitige Bestellung von Tickets vor dem Veranstaltungstermin im Internet-Shop oder in der mobilen Anwendung (nachfolgend "Online-Bestellung" genannt) oder im Call-Center (nachfolgend "Telefonbestellung" genannt) ist nur der Ticketkäufer verantwortlich.
IV. Versand von Tickets
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4.1.1 Die Zustellung oder Versendung des Tickets erfolgt, je nach den Möglichkeiten des Veranstalters und der Wahl des Ticketkäufers bei der Bestellung, in Form eines gedruckten Tickets an die vom Ticketkäufer angegebene Postanschrift, per E-Mail oder SMS mit einem Download-Link zur PDF-Datei des print@home-Tickets, durch Import in die mobile Anwendung oder in Papierform bei Rückgabe an die Verkaufsstelle.
4.1.2 Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Tickets unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Der Ticketkäufer muss Ticketack innerhalb von 3 Werktagen über Schäden an den Tickets oder Unstimmigkeiten zwischen den per Post oder elektronisch versandten Tickets und den bestellten Tickets informieren. Unterlässt der Ticketkäufer diese Mitteilung, gelten die gelieferten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR).4.1.3 Nutzen und Gefahr gehen zum Zeitpunkt des Versands auf den Käufer des Tickets über (Art. 74 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 S. 2 OR). Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers, die Tickets bis zur Veranstaltung sicher aufzubewahren. Der Ersatz von beschädigten oder verlorenen Tickets ist vorbehaltlich der Ziffern 4.2.3, 4.3.3 und 11.3 ausgeschlossen.
4.2 Elektronischer Versand für print@home Tickets
=tkt_t("4.2.1Après réception du paiement, l'acheteur imprime le billet print@home sans modifier sa dimension, avec une imprimante adaptée, sur du papier blanc de format DIN A4, via le lien communiqué avec la confirmation de commande. L'acheteur de billets reconnaît qu'il est de sa propre responsabilité de disposer à ses propres risques de tous les équipements techniques nécessaires pour la réception et l'impression du billet print@home.") ?>
4.2.2 Das gedruckte print@home Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder andere negative Einflüsse im maschinenlesbaren Codebereich aufweisen, die die Zugangskontrolle verhindern oder beeinträchtigen könnten. Weist das print@home Ticket solche Schäden, Verschmutzungen oder andere negative Einflüsse auf, kann der Ticketkäufer keinen Anspruch auf Zugang zur Veranstaltung und/oder Rückerstattung des vom Ticketkäufer gezahlten Preises erheben.
4.2.3 Jegliche Reproduktion, Vervielfältigung, Veränderung oder Nachahmung des print@home Tickets und jede elektronische Weitergabe der entsprechenden PDF-Datei an Dritte (mit Ausnahme von übertragbaren Tickets) ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home-Tickets kann der Käufer das print@home-Ticket jedoch erneut ausdrucken, wobei ihm bekannt ist, dass ihm in den in Ziffer 4.2.4 genannten Fällen der Zugang zur Veranstaltung verweigert werden kann. Das beschädigte print@home Ticket ist unverzüglich zu vernichten. Hat der Ticketkäufer die PDF-Datei zum Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht, kann er sich an den Veranstalter wenden.
4.2.4 Der Veranstalter kann den Zugang zu einer Veranstaltung verweigern, wenn mehrere gedruckte Tickets, Reproduktionen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sind und der Inhaber eines gedruckten Tickets, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home-Tickets bereits Zugang zur Veranstaltung hatte. Insbesondere ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die Identität des Ticketinhabers mit der des Ticketkäufers zu überprüfen oder die Authentizität des print@home Tickets zu überprüfen. Wird dem Inhaber eines print@home Tickets aus diesem Grund bei der Zutrittskontrolle der Zutritt verweigert, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises.
4.3 Verwendung eines mobilen Tickets
4.3.1 Der Ticketkäufer erkennt an, dass es in seiner eigenen Verantwortung liegt, auf eigene Gefahr über alle technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und die Präsentation des mobilen Tickets erforderlich sind. Der jeweilige Link oder das Bild darf nicht gelöscht werden. Das Kopieren, Kopieren, Modifizieren oder Nachahmen des mobilen Tickets und die elektronische Verteilung des mobilen Tickets an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust des Zugangs zum Ticket oder Beschädigung des Mobiltelefons muss sich der Käufer an den Veranstalter wenden oder gegebenenfalls die ihm zur Verfügung stehende Print@Home oder Papierversion verwenden.
V. Kein Weiterverkauf von Tickets
Jeder Handel mit Tickets, die für industrielle oder kommerzielle Zwecke erworben wurden, ist verboten. Verstöße gegen diese Regel können zum Verlust der mit dem gekauften Ticket verbundenen Vorteile und Schadenersatzansprüche sowie zur Rückerstattung von Gewinnen gegen den ursprünglichen Käufer des Tickets und die Personen, die das Ticket gekauft haben, führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können vom Kauf von Tickets ausgeschlossen werden.
VI. Werbung und Ziehungen
Ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung des Veranstalters ist der Käufer von Tickets nicht berechtigt, die Tickets oder Abonnements in seiner Werbung für die Öffentlichkeit und/oder für seine Ziehungen zu verwenden.
VII. Preis
7.1 Die Preise für Tickets, die in den Verkaufskanälen zugänglich oder sichtbar sind, verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. (falls zutreffend)
7.2 Der im Internet-Shop angegebene Verkaufspreis beinhaltet den Ticketpreis des Veranstalters zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, ohne Zahlungs- und Versandkosten. Der Verkaufspreis der Verkaufsstellen beinhaltet den Preis des Tickets des Veranstalters, ohne die Kosten für die Bestellung am POS. Die für den jeweiligen Vertriebskanal geltenden Bearbeitungsgebühren werden je nach Versandmethode und/oder Zahlungsmethode während des Bestellvorgangs im Warenkorb angezeigt oder dem Ticketkäufer mitgeteilt.
VIII. Bezahlung
8.1 Einkauf in den Verkaufsstellen
Beim Kauf des Tickets an den Verkaufsstellen bestimmt das jeweilige Ticketack-Partnerunternehmen als Betreiber der Verkaufsstelle die zulässigen Zahlungsmittel.
8.2 Telefonisch oder online bestellen
Bei telefonischen Bestellungen und Online-Bestellungen erfolgt die Zahlung entweder durch Belastung der bei der Bestellung angegebenen Kredit- oder Debitkarte oder durch die vom Käufer gewählte elektronische Zahlungsmethode. Ticketack ist frei in der Wahl der zulässigen Zahlungsmethoden und wenn Tickets, die nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wurden, wieder in den Verkauf gegeben werden.
IX. Rückgabe der Tickets, Rückerstattung und Umtausch
9.1 Allgemeine Informationen Der Vertragspartner, der für den Ticketkäufer für die Durchführung der von Ticketack übertragenen Veranstaltung oder für die Durchführung der mit dem Ticket verbundenen Dienstleistung verantwortlich ist, ist der jeweilige Veranstalter. Über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Abwicklung einer Rückgabe und Rückerstattung oder eines Umtauschs von für eine Veranstaltung gekauften Tickets entscheidet daher allein der Veranstalter und keinesfalls Ticketack.
9.2 Besonderheiten bei einer Änderung des Datums einer Veranstaltung oder eines Veranstaltungsortes: Entscheidet sich ein Veranstalter, das Datum einer Veranstaltung zu ändern oder den Veranstaltungsort zu wechseln, bleibt das Ticket gültig, unabhängig von den Gründen für eine Änderung des Datums oder des Veranstaltungsortes. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, ob Tickets zurückgegeben, erstattet oder umgetauscht werden können.
X. Verpflichtungen des Ticketkäufers während des Besuchs der Veranstaltung
10.1. Mit dem Kauf des Tickets oder der Nutzung der Dienste des Veranstalters akzeptiert der Ticketkäufer neben diesen AGB auch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Veranstalters, die Nutzungsbedingungen oder die Vertragsbedingungen.
10.2 Mit dem Kauf von Tickets erkennt der Ticketkäufer die Sicherheits-, Zugangs-, Alters- und sonstigen Voraussetzungen für die Leistung des jeweiligen Veranstalters an und erkennt an, dass er bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. Die geltenden Vorschriften sind beim jeweiligen Veranstalter erhältlich.
XI. Abonnemente
11.1 Für bestimmte ausgewählte Veranstaltungen haben Ticketkäufer die Möglichkeit, bei der Bestellung auf den Versand von Tickets zu verzichten und stattdessen die Zugangsberechtigung(en) für ihr Abonnement freizuschalten (Abschnitt 4.4). Nur von Ticketack bestimmte und im jeweiligen Internet-Shop angezeigte Abonnements sind für die Nutzung als Ticketinhaber berechtigt.
11.2 Abonnements werden von Ticketack oder Partnerunternehmen ausgestellt. Der Veranstalter legt den Preis des Abonnements fest. Der Vertrag über den Kauf des Abonnements kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Ticketkäufers durch Ticketack zustande. Nutzen und Gefahr gehen zum Zeitpunkt der Ausgabe des Abonnements auf den Käufer des Tickets über (Art. 74 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 S. 2 OR). Bei der Bestellung eines Abonnements bei einem Ticketack-Partnerunternehmen gelten zusätzlich die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Partnerunternehmens.11.3 Nach Ablauf eines von Ticketack oder einem Partnerunternehmen ausgegebenen Abonnements ist die Freischaltung von Zugangsberechtigungen nicht mehr möglich. Die Zugangsberechtigung für bereits gebuchte Veranstaltungen bleibt jedoch bestehen. Der Abonnementbesitzer ist verpflichtet, die Karte sorgfältig, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGBs zu verwenden und bei Abonnements von Partnerunternehmen diese gemäß den Bedingungen des Partnerunternehmens zu verwenden. Bei Verlust von Abonnements, bei denen noch Tickets für zukünftige Veranstaltungen reserviert sind, muss das Mitglied Ersatz bei Ticketack anfordern. Ticketack behält sich ausdrücklich das Recht vor, dieses zu ersetzen.
XII. Garantie
12.1 Ticketack erbringt seine Leistungen im Rahmen seiner unternehmerischen Ressourcen und vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und professionell, soweit Ticketack nicht aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen.
12.2 Dem Ticketkäufer ist bekannt, dass Ticketack seine Dienstleistungen über das Internet oder über Kommunikationsnetze anbietet. Es kann zu vorübergehenden Störungen oder Unterbrechungen der Erbringung der Dienste von Ticketack kommen, insbesondere aufgrund von technischen Störungen, Störungen und Störungen oder Unterbrechungen der Kommunikationsnetze sowie aufgrund eines Ausfalls der IT-Infrastruktur, der Call-Center-Linien oder anderer Teile der für die Erbringung des Dienstes erforderlichen Infrastruktur. Ticketack garantiert daher keine permanente Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit seiner Dienste.
XIII. Verantwortung
13.1 Bei Verletzung eigener vertraglicher Verpflichtungen aus diesen AGB haftet Ticketack gegenüber dem Ticketkäufer unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die durch Ticketack durch illegalen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
13.2 Für indirekte oder Folgeschäden wird jegliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust durch vorherige Störungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit von Ticketack-Diensten und durch Ausfall von Vermarktungskanälen, Übertragungsfehler, verspätete Lieferung von Tickets, falsche Preisinformationen oder Dienstleistungen und Fehler bei Auftragsbestätigungen. Ticketack haftet nicht für den Inhalt von Websites von Veranstaltern und anderen Dritten, die auf Ticketack-Internetshops verweisen oder auf die Ticketack-Internetshops verweisen.
13.3 Die Risiken einer betrügerischen Nutzung oder eines Verlustes eines Tickets oder Abonnements (Punkt 11) trägt ausschließlich der Inhaber des Abonnements. Bei Verlust oder Kündigung eines Abonnements übernimmt Ticketack keine Verantwortung für freigeschaltete Zugangsberechtigungen zum Abonnement. Bei technischen Störungen und Ausfällen, die die Reservation oder Nutzung des Abonnements ausschließen, hat der Inhaber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
13.4 Ticketack kann die Vollständigkeit, Genauigkeit und Rechtmäßigkeit der Tickets und Dienstleistungen des Veranstalters, die von Ticketack im Namen und im Auftrag des Veranstalters vermarktet werden, nicht kontrollieren.
13.5 Auch kann Ticketack nicht überprüfen, ob der Veranstalter seinen Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem zwischen ihm und dem jeweiligen Ticketkäufer geschlossenen Vertrag ordnungsgemäß und vollständig nachkommt. Für Vertragsverletzungen, insbesondere schlechte Organisation oder Durchführung der Veranstaltung, Ausfall von vertragswidrigen Veranstaltungen, unzureichende Qualität der Leistungen und Verletzung der Verpflichtungen des Ticketkäufers während des Veranstaltungsbesuchs haftet nur der Veranstalter bzw. der Ticketkäufer und in keinem Fall Ticketack. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für quasivertragliche und außervertragliche Rechte zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter, die sich aus der Vertragsabwicklung, insbesondere aus der Durchführung der Veranstaltung oder der Nutzung der Leistungen des Veranstalters ergeben.
13.6 Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen von Ticketack gelten nicht bei einer schuldhaften und unmittelbaren Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Ticketack und bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
XIV. Haftung des Ticketkäufers
14.1 Der Ticketkäufer haftet Ticketack gegenüber unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die auf vertragswidrigem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung des Ticketkäufers ist bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.2 Der Ticketkäufer ist verpflichtet, Ticketack alle Kosten zu erstatten, die durch unsachgemäße Verwendung oder betrügerische Verwendung des Kennwortes des Ticketkäufers und/oder durch unvorsichtige, unsachgemäße oder betrügerische Verwendung des Abonnements (Punkt 11) entstehen. Darüber hinaus ist der Käufer von print@home oder mobilen Tickets verpflichtet, dem Veranstalter oder Ticketack jeden Schaden zu ersetzen, der durch die unbefugte Nutzung zusätzlicher oder geänderter gedruckter Tickets, Reproduktionen, Kopien oder Nachahmungen entsteht.
XV. Geistiges Eigentum
Die Internet-Shops und alle in den Internet-Shops von Ticketack zugänglichen Inhalte (im Folgenden "Inhalte" genannt) sind urheberrechtlich geschützt und gehören, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich und vollständig Ticketack. Internet-Shops können Hinweise zum Schutz und zu den Betriebsrechten Dritter enthalten, die vom Ticketkäufer zu berücksichtigen sind. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ticketack untersagt.
XVI. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort für die Leistungen von Ticketack, einschließlich des Versandes von Tickets, ist der Sitz von Ticketack.
16.2 Der Ticketkäufer verzichtet auf das Recht, Forderungen von Ticketack abzuziehen.
16.3 Ticketack behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Ticketack-Website kommuniziert und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder nicht anwendbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder den Kauf der Schuldverschreibungen. In diesem Fall werden die Parteien die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige und anwendbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der zu ersetzenden Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Ziel so weit wie möglich dient. Dies gilt auch für den Fall, dass diese AGBs eine Regulierungslücke aufweisen.
16.5 Diese AGB und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen Ticketack und dem Ticketkäufer ergeben, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ticketack und dem Ticketkäufer ist der Sitz von Ticketack. Ticketack ist jedoch berechtigt, eine Beschwerde gegen den Ticketkäufer bei sich zu Hause einzureichen.